Im Prinzip ist die Baustellenbewachung eine Sonderform des
Objektschutzes. Auf Baustellen jeglicher Art ist mit den
unterschiedlichsten Gefahren zu rechnen, die nicht nur den Bauträger
bzw. dessen beschäftigtes Personal betreffen, sondern auch
Anwohner/Anlieger, Passanten und die Umwelt. Selbst potentielle Diebe
und Landstreicher sind davon betroffen. Denn sollte sich jemand auf
Ihrer Baustelle verletzen, könnten Sie dafür verurteilt werden. Wegen
zu geringer Absicherung fällt es oft sehr leicht Baumaterialien,
Baumaschinen etc. zu entwenden und das nicht nur von Fremdpersonen,
sondern auch vom eigenen Personal, was zu einer erheblichen
Kostensteigerung führen kann.
Aufgaben der Baustellenbewachung:
- Diebstahlsprävention
- Regelung des Baustellenverkehrs
- Überwachung der Einhaltung von Umweltschutzregeln, Arbeitsschutzbestimmungen und sonstiger Vorschriften
- Verhinderung von Beschäftigung illegaler Arbeitnehmer durch Subunternehmer
- Absicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten und Befahren
- Organisation der Baustellenkommunikation (Handys, Handfunkgeräte, Kameraüberwachung)