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Im Prinzip ist die Baustellenbewachung eine Sonderform des Objektschutzes. Auf Baustellen jeglicher Art ist mit den unterschiedlichsten Gefahren zu rechnen, die nicht nur den Bauträger bzw. dessen beschäftigtes Personal betreffen, sondern auch Anwohner/Anlieger, Passanten und die Umwelt. Selbst potentielle Diebe und Landstreicher sind davon betroffen. Denn sollte sich jemand auf Ihrer Baustelle verletzen, könnten Sie dafür verurteilt werden. Wegen zu geringer Absicherung fällt es oft sehr leicht Baumaterialien, Baumaschinen etc. zu entwenden und das nicht nur von Fremdpersonen, sondern auch vom eigenen Personal, was zu einer erheblichen Kostensteigerung führen kann.

Aufgaben der Baustellenbewachung:

- Diebstahlsprävention
- Regelung des Baustellenverkehrs
- Überwachung der Einhaltung von Umweltschutzregeln,
  Arbeitsschutzbestimmungen und sonstiger Vorschriften
- Verhinderung von Beschäftigung illegaler Arbeitnehmer durch Subunternehmer
- Absicherung der Baustelle gegen unbefugtes Betreten und Befahren
- Organisation der Baustellenkommunikation
  (Handys, Handfunkgeräte, Kameraüberwachung)

 
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